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Ehrenordnung der SpVgg Wolfsegg e. V.

§ 1
Die Spielvereinigung Wolfsegg e.V. kann nachstehende sportliche Verdienste durch eine Ehrung würdigen:
1.
Verleihung einer Urkunde für
a.
Jugendbetreuer
b.
Jugendleiter
c.
Funktionäre
d.
langjährige Mitglieder
2.
Ernennung zum Ehrenmitglied

§2 Für die Ehrung ist die Vorstandschaft der Spielvereinigung Wolfsegg e. V. zuständig.

§3 Voraussetzung für die Ehrung von Jugendbetreuern und Jugendleitern ist eine 10- bis 20-jährige Tätigkeit im Verein.
    Voraussetzung für die Ehrung von Funktionären ist eine 10- bis 20-jährige verdienstvolle Tätigkeit im Verein.
Langjährige Mitglieder werden vereinsintern für 30-, 40- oder 50-jährige Mitgliedschaft geehrt. Bei der Ehrung wird eine Urkunde überreicht.
Zum Ehrenmitglied wird ernannt, wer sich über eine lange Zeit mit überdurchschnittlichem Einsatz für die Belange der Spielvereinigung eingesetzt hat. Über die Ernennung zum Ehrenmitglied entscheidet der Vereinsausschuss.
Ab dem Jahr 2008 werden Ehrungen jährlich, in den Hautversammlungen, durchgeführt.

Hinweis:
 
Der Vereinsausschuss beschäftigt sich im Rahmen der Neufassung der Vereinssatzung mit dem Erlass einer Ehrenordnung Dabei wurde festgestellt, dass die Spielvereinigung erstmals am 04.07.1971 Ehrungen vorgenommen hat. Am 31.03.79 wurden Mitglieder für 10- und 20jährige Mitgliedschaft beim 20jährigen Gründungsfest geehrt. Eine weitere Ehrung fand bei der Weihnachtsfeier am 19.12.92 statt. Soweit bekannt handelt es sich hierbei um die letzte vereinsinterne Ehrung. Beim 40jährigen Gründungsfest im Jahr 1999 wurden Mitglieder sowie verdiente Funktionäre für 30- oder 40- jährige Mitgliedschaft durch den BFV geehrt.

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